Häufige Fragen
Inhaltsverzeichnis
- Wer kann den Service nutzen?
- Sind Anmeldungen von Nebenwohnungen möglich?
- Wie schnell muss ich mich nach meinem Umzug anmelden?
- Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?
- Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet auch sicher?
- Woher kennt der Dienst meine Meldedaten?
- Bin ich berechtigt meine Familienmitglieder mit anzumelden?
- Kann ich auch eine Einzelanmeldung machen, obwohl an meiner Meldeadresse weitere Familienmitglieder gemeldet sind?
- Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?
- Muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?
- Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?
- Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?
- Erhalte ich eine Meldebestätigung?
- Wie bekomme ich Adressaufkleber für meinen Ausweis?
- Ich habe meinen Antrag abgeschickt, warum bekomme ich unerwartet einen Brief per Post?
- Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?
Wer kann den Service nutzen?
Personen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind und ihre neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten, können den Online-Dienst nutzen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere und mit gleichem Einzugsdatum. In dem , meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.
Sind Anmeldungen von Nebenwohnungen möglich?
Mit dem Online-Dienst können Sie Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung durchführen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. für Anmeldungen, die den Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung) verändern sollen, wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.
Wie schnell muss ich mich nach meinem Umzug anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen. Das gilt laut Bundesmeldegesetz für alle Städte und Gemeinden in Deutschland.
Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?
Sie sparen sich den Weg zum Amt und sogar bares Geld, denn im Internet ist die Wohnsitzanmeldung kostenlos.
Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet auch sicher?
Ja, weil sie nur über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte funktioniert.
Woher kennt der Dienst meine Meldedaten?
Per Identifikation mit Online-Ausweisfunktion ruft der Online-Dienst Ihre aktuellen Daten im Melderegister ab. Sie können diese anschließend überprüfen und mit Ihrer neuen Anschrift ergänzen.
Sind laut Melderegister weitere Personen (Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder) an Ihrer bisherigen Meldeadresse aufgeführt, werden Ihnen diese im Verlauf des Dienstes angezeigt und sie können Ihre Wohnsitzanmeldung im Familienverbund vornehmen.
Bin ich berechtigt meine Familienmitglieder mit anzumelden?
Falls Sie einen Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt Ihnen der Online-Dienst diese an. Sie können die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung: Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten anschließend ebenfalls angezeigt werden.
Kann ich auch eine Einzelanmeldung machen, obwohl an meiner Meldeadresse weitere Familienmitglieder gemeldet sind?
Ja, eine Einzelummeldung ist jederzeit möglich. Sie können im Falle, dass Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder bisher an derselben Anschrift gemeldet sind, diese mit anmelden, müssen es aber nicht. Mögliche Personen werden vorgeschlagen, müssen aber nicht ausgewählt werden.
Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?
Leider nicht. Das müssten Sie in Ihrer Meldebehörde vor Ort besprechen.
Muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?
Normalerweise finden Auszug und Einzug im Sinne einer „Meldeanschrift“ am selben Tag statt und Sie geben nur das Einzugsdatum ein. Mietvertragslaufzeiten, Besuche oder Umzugsfahrten sind NICHT maßgeblich. Wenn tatsächlich beide Termine voneinander abweichen und Sie zwischenzeitlich eine andere Wohnung bezogen hatten, kontaktieren Sie bitte Ihre Meldebehörde.
Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?
Beim Anmeldevorgang eines Einzugs ist rechtlich die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde erforderlich.
Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ihr Wohnungsgeber, in der Regel Ihr Vermieter, ist verpflichtet, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dieses Dokument dient der Vorlage bei der Behörde. Bitte laden Sie nicht Ihren Vertrag hoch.
Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?
Die Meldebehörde prüft alle Angaben. Sobald dies abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht an die mit Ihrem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse. Dann können Sie im Online-Dienst Ihre Meldebestätigung abrufen und Ihr Ausweisdokument aktualisieren.
Erhalte ich eine Meldebestätigung?
Ja. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung Ihrer Angaben steht Ihnen im Online-Dienst eine digitale, mit elektronischem Siegel versehene Meldebestätigung zum Download bereit.
Wie bekomme ich Adressaufkleber für meinen Ausweis?
Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Ist dies erfolgt, erhalten Sie automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit Adressaufklebern. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie in eine neue Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einem Wohnortaufkleber für Ihren Pass.
Bei einer Anmeldung im Familienverbund können die mitangemeldeten Familienmitglieder ihre Ausweisdokumente ebenfalls digital über den Online-Dienst aktualisieren. Halten Sie dafür den Ausweis mit Online-Ausweisfunktion und PIN bereit. Adressaufkleber für Reisepässe werden im Bedarfsfall für alle angemeldeten Personen zentral und antragslos verschickt.
Ich habe meinen Antrag abgeschickt, warum bekomme ich unerwartet einen Brief per Post?
Bei Problemen mit Wohnungsgeberdokumenten kann es sein, dass Sie zusätzlich einen Brief an Ihre neue Wohnanschrift erhalten. Dieser enthält einen Code, den Sie im Online-Dienst eingeben müssen. So kann Ihre neue Wohnanschrift alternativ überprüft werden.
Sie möchten Ihren Familienverbund anmelden? Dann gilt der Code für die gemeinsame Anmeldung. Sie erhalten ihn einmal.
Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?
Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Ist die Aktualisierung Ihres Ausweises per Online-Dienst und Online-Ausweisfunktion erfolgt (Überschreiben des Chips im Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift), ist Ihr Ausweisdokument aktuell. Trotzdem sollten Sie den Adressaufkleber aktualisieren. Einen neuen Aufkleber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. Haben Sie das Anschreiben zum verlorengegangenen Adressaufkleber noch? Für die Kolleginnen und Kollegen am Schalter ist es einfacher, wenn Sie es zum Termin mitbringen.